Mountainbiking

Mountainbiking

Radfahren auf legalen Wegen mit Respekt gegenüber der Natur und anderen Wegenutzern.

Das Erleben der Natur- und Kulturlandschaft des Nationalparks auf dem Mountainbike soll sich auch in der Einstellung und der Achtung der Regeln des Radfahrens widerspiegeln.

Um den Autoverkehr zu beruhigen, fördert der Triglav Nationalpark die Nutzung von Mountainbikes auf Straßen und Wegen, die für diesen Zweck konzipiert sind und mit den Zielen und Vorgaben des Nationalparks, den Schutzbestimmungen und den im Managementplan festgelegten Richtlinien im Einklang stehen. Das JZ TNP fördert nachhaltiges Mountainbiken im Park, das für die Natur, die Umwelt und andere Nutzer des Gebiets unbedenklich ist.

Der Triglav Nationalpark bietet aufgrund seiner umfangreichen Straßeninfrastruktur viele Möglichkeiten zum Mountainbiken. Es ist wichtig, dass Mountainbiken außerhalb der natürlichen Umgebung oder auf Straßen und Wegen stattfindet, die im Nationalpark-Managementplan festgelegt sind.

Die Zulässigkeit des Mountainbikens variiert zwischen den Schutzgebietszonen des Parks. Der Nationalpark ist in drei Schutzzonen unterteilt. Die Schutzzone 1 und 2 bilden den zentralen Bereich, der vor allem der Erhaltung und dem Schutz der Natur gewidmet ist, während sich die Schutzzone 3 neben dem Naturschutz auch der nachhaltigen Entwicklung widmet.

Wo ist Mountainbiking erlaubt?

Mountainbiking ist in der Schutzzone 3 nur außerhalb der natürlichen Umgebung erlaubt, d. h. auf vorhandener Straßeninfrastruktur für den motorisierten Verkehr und auf Forststraßen (Ausnahmen sind Forststraßen mit Sonderregelung). Fahrräder sind in der Naturschutzzone 3 auf Waldzügen, Bergwegen und abseits nicht kategorisierter Straßen nicht gestattet.

In den Zonen 1 und 2 des Nationalparks gilt ein generelles Fahrradverbot. Ausnahmen vom Verbot gelten für das Radfahren auf bestehender Straßeninfrastruktur, die für den motorisierten Verkehr vorgesehen ist, sowie für das Radfahren auf landwirtschaftlichen Straßen, Bergwegen, Forststraßen und Zügen, wie im Nationalpark-Managementplan festgelegt.

 

Ungeachtet der naturschutzrechtlichen Zulässigkeit des Radfahrens auf den in der untenstehenden Karte dargestellten Routen ist das Radfahren nur auf solchen Routen erlaubt, die mit den Betreibern bzw. Besitzern der Routen sowie mit dem Gesetz über Bergwege und den Bestimmungen der Verordnung für Forststraßen abgestimmt wurden.

Juliana Bike

Der Rundweg Juliana Bike folgt der Philosophie seiner älteren Wanderschwester Juliana Trail und ist im Wesentlichen Teil der Slowenischen Mountainbike-Route (STKP).

 

Generelle Richtlinien für das Mountainbiking

Aufgrund der Empfindlichkeit der Tierwelt in der Nacht, in der Dämmerung und am frühen Morgen ist Mountainbiken auf zugelassenen Strecken nur bei Tageslicht zulässig.

Freizeit-Mountainbiken wird im Parkgebiet gefördert, wobei der Schwerpunkt auf dem Erleben und Respektieren der natürlichen und kulturellen Besonderheiten der Region liegt.

Auf den Strecken innerhalb des Parks sind Wettkämpfe und Massenveranstaltungen nicht gestattet. Für Veranstaltungen im Park ist die Zustimmung des Öffentlichen Instituts des Nationalparks Triglav erforderlich.


Der Fahrradpark Vogel ist im Sommer innerhalb des Nationalparks im Skigebiet Vogel geöffnet.