Der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) oder Drohnen im Nationalparkgebiet ist gemäß den im Triglav-Nationalparkgesetz (Amtsblatt der RS, Nr. 52/10, 46/14-ZONC und 60/17) festgelegten Schutzbestimmungen eingeschränkt, es untersagt Flüge von Luftfahrzeugen in einer Höhe von weniger als 1.000 Fuß (304,8 m) über dem aktuellen Standort oder einem während des Flugs erkannten Hindernis.
Der Einsatz von UAVs ohne zuvor erworbene Genehmigung ist nur zum Zweck des Schutzes, der Rettung und Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und anderen Katastrophen, zum Zweck der Landesverteidigung sowie zum Zweck der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben gestattet.
Auf der Grundlage der Zustimmung der Nationalparkverwaltungsbehörde ist der Einsatz von UAVs nur zu folgenden Zwecken gestattet:
Der Einsatz von UAVs zur Film- und Videoaufzeichnung ist in Infrastrukturbereichen und in Siedlungen mit vorheriger Zustimmung gestattet. In der natürlichen Umgebung dürfen UAVs nur für die Aufnahme von Dokumentar- und Werbefilmen verwendet werden, die der Werbung für den Park und seine örtlichen Gemeinden dienen sollen, vorbehaltlich der Lärmbeschränkungen für solche Geräte und der Flughöhe über den betreffenden Gebieten die als besonders sensible Naturgebiete eingestuft sind und deren Nutzung keine wesentliche Auswirkung auf die belebten Naturelemente des Nationalparks hat.
Der Einsatz von UAVs unterliegt auch anderen relevanten Rechtsvorschriften, die für das gesamte Gebiet Sloweniens gelten.
Menschen schaffen eine Kulturlandschaft, um zu überleben und zu gedeihen, und schaffen dabei ungewollt Kunst, ein großartiges Mosaik aus Natur und Kulturlandschaft, das im Gebiet des Nationalparks besonders vielfältig und spannend ist. Es ist wichtig, dass wir die Menschen, die im Park leben und arbeiten, respektieren und die außergewöhnliche Kulturlandschaft der Region mitgestalten.
Die Bedingungen im Hochland sind anders als in den Tälern und Tieflagen. Sie erfordern Vorbereitung und vor allem Wissen und Erfahrung, die man sich nicht von heute auf morgen aneignen kann.
Die Julischen Alpen sind ein anspruchsvolles Wandergebiet, bitte unterschätzen Sie dessen Schwierigkeit nicht!
Mehr Tipps für einen sicheren Besuch der Berge
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Aufgrund dieser Wettervielfalt sind die Julischen Alpen (TNP) äußerst schön, aber auch gefährlich. Jede Tour ist ein Erlebnis, aber man muss wissen, wie man sich darauf vorbereitet.
Ausrüstung:
Um das Gehen einfacher und sicherer zu machen, empfehlen sich (zusammenklappbare) Wanderstöcke oder eine Axt, wenn in den Bergen mit Schnee und Eis zu rechnen ist.
Tipps für einen sichereren Besuch in den Bergen finden Sie auch auf der Website des Slowenischen Bergsteigerverbandes.
Das Baden in den Seen in der ersten Schutzzone ist verboten (Artikel 15, Absatz 17 des Gesetzes über den Nationalpark Triglav – Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 52/10). Auch andere Freizeitaktivitäten sind auf den Seen in der ersten Schutzzone verboten.
Die Zulässigkeit des Mountainbikens variiert zwischen den Schutzzonen des Parks. Generell ist Mountainbiken außerhalb der natürlichen Umgebung erlaubt, d. h. auf vorhandener, für den motorisierten Verkehr vorgesehener Straßeninfrastruktur und auf offenen Forstwegen.
Hier finden Sie Mountainbike-Strecken
Ausnahmen vom generellen Verbot gelten für das Radfahren auf Wirtschaftswegen, Bergwegen und Waldwegen, die im Bewirtschaftungsplan des Nationalparks festgelegt sind. Ungeachtet der naturschutzfachlichen Zulässigkeit des Radfahrens auf den in der Karte des Managementplans eingezeichneten Routen ist das Radfahren nur auf solchen Routen gestattet, die im Einvernehmen mit den Betreibern bzw. Besitzern der Routen und mit den Bestimmungen des Bergwegerechts sind und die Bestimmungen der Forstwegordnung.
Das Triglav-Nationalparkgesetz erlaubt solche Aktivitäten zwar (mit Ausnahme der ersten Schutzzone und den engeren Schutzzonen, in denen das laienhafte oder kommerzielle Sammeln von Pilzen vollständig verboten ist), es sind jedoch die Sammelbedingungen zu beachten, wie sie in der Verordnung zum Schutz der Pilze und in den Forst- und Forstschutzverordnungen, insbesondere der Forstschutzverordnung, festgelegt sind.
Beim Sammeln von Pilzen müssen Pilzsammler alle festgelegten Verbote und Beschränkungen strikt beachten und einhalten. Hinsichtlich der Mengengrenzen sind die Bestimmungen der Verordnung zum Schutz autotropher Pilze und der Waldschutzverordnung zu beachten, die es einer Einzelperson erlauben, pro Tag bis zu 2 kg Pilze aus der Wildnis zu entnehmen. Die Pilze müssen direkt vor Ort grob gereinigt und ohne Hilfsmittel eingesammelt werden, die den Standort oder den Pilz beschädigen könnten. Besucher der Wälder müssen sich darüber im Klaren sein, dass ihre Anwesenheit im Wald eine Störung für die Tierwelt des Parks darstellt und, dass sie keinen unnötigen Lärm oder andere Störungen verursachen dürfen.
Während der Pilzsaison verstärken die TNP-Ranger in Zusammenarbeit mit dem Forstinspektor jedes Jahr die Überwachung.
Das Triglav-Nationalparkgesetz verbietet nicht das Sammeln von Kräutern und Pilzen für den persönlichen Gebrauch. Handelt es sich jedoch um kommerzielle Zwecke, ist die Zustimmung des Parkmanagers erforderlich. Kräuter dürfen in einer Menge von 1 kg/Person gesammelt werden. Auch das Sammeln von Kräutern ist nur in der dritten Schutzzone erlaubt.
Vor der Durchführung des Canyonings ist die Zustimmung des JZ TNP einzuholen. Bei gewinnorientierten Canyoning-Aktivitäten ist auf die Anwesenheit eines Wildwasserretters in der Gruppe zu achten. Maximal 9 Canyoner (inklusive Guide) dürfen in einer Gruppe sein.
Für das Canyoning in den Schluchten Fratarica und Predelica in Log pod Mangrtom ist die Verwendung des Registrierungsantrags obligatorisch. Der Zugriff auf die Anwendung erfolgt mit Zustimmung des JZ TNP. Für die Anmeldung ist eine Gebühr für die Nutzung der Canyon-Infrastruktur pro Gruppe (Fratarica 22 EUR, Predelica 32 EUR) zu entrichten.
Tauchen ist mit Zustimmung des Triglav Nationalparks erlaubt:
Korita pri Kršovcu, unterhalb der Golobarska-Seilbahn, ca. 130 m lang. Der Zugang zum Fluss erfolgt über die bestehenden Zugangswege des Ein-/Ausstiegspunkts Zmuklica, der ansonsten für die Schifffahrt bestimmt ist. Aktivitäten sind vom 15. März bis 31. Oktober erlaubt, mit Einsetzen in den Wasserlauf ab 9.00 Uhr und Ausfahrt aus dem Wasserlauf bis 18.00 Uhr.
Zum Tauchen benötigen Sie keine Zustimmung des Nationalparkmanagers.
Bootfahren ist mit Zustimmung des Nationalparkmanagers gestattet. Auch Fischereimanager sind mit ihrem Gutachten in das Zustimmungsverfahren eingebunden. Die Schifffahrt ist zu bestimmten Zeiten und bei ausreichender Wasserströmung zulässig (bei denen die Aktivitäten die ökologischen Bedingungen des Wasserlaufs nicht beeinträchtigen und folglich den günstigen Zustand von Flora und Fauna nicht beeinträchtigen).
Im Abschnitt von der Mündung des Bohinj-Sees bis zur flussabwärts gelegenen Grenze des Triglav Nationalparks. Der Einstiegspunkt ist am Bohinjer See. Aktivitäten sind bei ausreichender Strömung erlaubt:
Die Schifffahrt auf den Flüssen Soca und Koritnica wird durch einen Gemeindebeschluss geregelt.
Auf der Strecke von den Teichen am Ende (flussabwärts) der Velika korita bis zur flussabwärts gelegenen Grenze des Triglav Nationalparks. Für die Navigation müssen der Eingangspunkt Velika korita und die Ausgangspunkte Bunker und Kršovec genutzt werden. Aktivitäten sind vom 15. März bis 31. Oktober bei ausreichender Strömung erlaubt, mit Einfahrt in den Wasserlauf ab 09.00 Uhr und Ausfahrt aus dem Wasserlauf bis 18.00 Uhr.
Koritnica im Abschnitt vom Ende (flussabwärts) von Kluže Korite unterhalb der Festung Kluže bis zur flussabwärts gelegenen Grenze des Nationalparks Triglav. Für die Navigation muss der Einstiegspunkt Kluže verwendet werden. Aktivitäten sind vom 15. März bis 31. Oktober bei ausreichender Strömung erlaubt, mit Einfahrt in den Wasserlauf ab 09.00 Uhr und Ausfahrt aus dem Wasserlauf bis 18.00 Uhr.
Das Bootfahren auf dem Bohinjer See erfordert keine Zustimmung des Nationalparkmanagers. Das Bootfahren ist auf dem gesamten Seegebiet ganzjährig gestattet.
Im Nationalpark können Sie in den Hütten des Triglav Nationalparks, im Informationszentrum Trenta und in den Bergaußenposten übernachten.
Im Parkgebiet finden Sie außerdem Campingplätze, private Zimmer- und Apartmentanbieter sowie einige Hotels und Pensionen mit Übernachtungsmöglichkeiten.
Suchen Sie nach Unterkünften auf der Outdooractive Karte
Liste der lokalen Tourismusorganisationen im Park:
http://www.bled.si
http://www.bohinj.si
http://www.bovec.si
http://www.kranjska-gora.si
https://www.soca-valley.com/sl/
Eine Liste der Hütten im Nationalpark Triglav, Öffnungsinformationen und Telefonnummern finden Sie unter dem Link des Slowenischen Bergsteigerverbandes (PZS).
Der PZS empfiehlt den Besuchern, für die Nacht eigene Bettwäsche zu nutzen. Die Preisliste für Unterkunft und Verpflegung finden Sie unter dem Link zu den PZS-Preisen und Ermäßigungen in den Hütten.
Bus- und Bahnverbindungen sind im Kapitel „Verkehr und öffentlicher Verkehr“ beschrieben.
Der Park ist sich der Bedeutung der Erhaltung seiner unberührten Landschaften bewusst und bietet eine Vielzahl umweltfreundlicher Transportmöglichkeiten. Durch die Priorisierung nachhaltiger Mobilität stellt der Triglav Nationalpark sicher, dass seine natürliche Schönheit auch für zukünftige Generationen unberührt bleibt.
Besuchen Sie den Park mit nachhaltiger Mobilität und tragen Sie dazu bei, den einzigen slowenischen Nationalpark für die kommenden Jahre zu erhalten. Stressfrei und naturfreundlich.
Das Gesetz über den Nationalpark Triglav verbietet das Parken von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen oder Kraftfahrzeugen, die zu Wohnzwecken genutzt werden, außerhalb ausgewiesener Gebiete (Artikel 13 Absatz 42 des Gesetzes über den Nationalpark Triglav – Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 52/10).
Im Gebiet des Parks gibt es keine Parkplätze, die für das Abstellen von Wohnwagen oder das Parken über Nacht vorgesehen sind. Daher sind die einzigen Gebiete im Triglav Nationalpark, in denen Camper über Nacht geparkt werden können, derzeit Campingplätze.
Nach unseren Informationen verfügt von den Gemeinden im Nationalpark Triglav nur die Gemeinde Bovec über eine Verordnung über die Verkehrsregelung für Wohnmobile und die Parkregelung an der Wohnmobilhaltestelle.
Ranger sind ein wichtiger Teil der Management-Organisation. Sie überwachen den Status aller Entwicklungen, unabhängig davon, ob sie natürlich sind oder mit Besuchern und im Nationalpark lebenden Menschen zusammenhängen. Sie sorgen für die strikte Durchsetzung des TNP-Gesetzes, informieren und warnen die Besucher des Nationalparks und können sie bei bestimmten Verstößen auch bestrafen.
Ihre Arbeit konzentriert sich zunehmend auf Zusammenarbeit, Kommunikation und Sensibilisierung sowohl der Einheimischen als auch der Parkbesucher. Darüber hinaus sind sie in vielfältige Fach-, Bildungs- und Forschungsaufgaben des TNP eingebunden, darunter das Infrastrukturmanagement (Hinweisschilder, Wegpflege, Rastplätze), die Mahd und damit die Erhaltung der charakteristischen Kulturlandschaft sowie die Pflege der TNP-Hütten. Zwei Drittel der Ranger fungieren auch als Wildhüter.
Einzelne Führungen durch den Nationalpark Triglav werden im jährlichen Veranstaltungskalender angekündigt und auf der Website des Nationalparks veröffentlicht.
Der Triglav Nationalpark organisiert auf Wunsch der Besucher auch geführte Touren, die von einfacheren Wandertouren in den Tälern und im Mittelgebirge bis hin zu anspruchsvolleren Touren im Hochgebirge reichen.
Weitere Informationen: triglavski-narodni-park@tnp.gov.si
Sie können die offizielle Wettervorhersage auf der Website der slowenischen Umweltbehörde einsehen: http://www.arso.gov.si/