Das Triglav-Nationalparkgesetz (Amtsblatt der Republik Slowenien, št. 52/10, 46,14) legt den Nationalpark fest und definiert außerdem das Gebiet, die Schutzzonen und die Gebiete der engeren Schutzgebiete im Nationalpark , die Verwaltungsregeln und Schutzregime, die Verwaltungsmethode, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bewohner des Nationalparks an der Verwaltung, die Richtlinien zur nachhaltigen Entwicklung im Nationalpark und in den Bereichen der selbstverwalteten lokalen Gemeinschaften in des Nationalparks und die Art ihrer Umsetzung, Finanzierung, Überwachung, Sanktionen und anderen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Zielen und Zwecken des Gesetzes.
Mit dem Naturschutzgesetz (UPB-2, Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 96/2004) wird in Slowenien ein umfassendes Naturschutzsystem eingeführt, das Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt und ein System zum Schutz natürlicher Werte festlegt. Das Gesetz definiert geschützte Naturgebiete, einschließlich weiterer Kategorien des Nationalparks.
Beschluss über die Gründung des öffentlichen Instituts Triglav Nationalpark (Amtsblatt der RS, Nr. 60/11 und 10/14)
Statuten der öffentlichen Einrichtung des Triglav Nationalparks
Verordnung über den Managementplan des Triglav Nationalparks für den Zeitraum 2016–2025 (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 34/16)
Entscheidung über das Zeichen des Triglav Nationalparks (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 52/11)
Anleitung zur Funktionsweise des Stakeholder-Forums des Triglav Nationalparks (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 77/11)
Verordnung über die Berufsausbildung und Wissensprüfung von Naturschutzbeauftragten und ehrenamtlichen Beobachtern (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 56/15)
Regeln über Beihilfen zur Erhaltung und Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete im Triglav Nationalpark (Veröffentlichungsdatum 30. Mai 2023)
Regeln über Beihilfen zur Erhaltung und Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete im Triglav Nationalpark (Veröffentlichungsdatum 30.4.2020)
Regeln zur Änderung der TNP-Beihilfsregeln (Veröffentlichungsdatum 30. Mai 2023)
Notfallplan für Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen durch den Wildparkmanager
Das Öffentliche Institut des Triglav Nationalparks ist die Strafbehörde, deren befugte Personen Strafverfahren gemäß Artikel 64 und 65 des Gesetzes über den Triglav Nationalpark durchführen und darüber entscheiden.
Bevollmächtigte Amtsperson für die Führung des Verfahrens und die Entscheidung über die Straftat:
Valentin Štular
BÜROZEITEN: jeden Mittwoch in der Verwaltung JZ TNP Bled (Ljubljanska 27, Bled) von 8:00 bis 12:00 Uhr. |
Die zur Durchführung des Verfahrens und zur Erteilung der Zahlungsanweisung befugten Beamten sind:
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