Die einzigartige Alpenwelt im Nationalpark wird neben einem eigenen Gesetz zum Nationalpark Triglav auch geschützt durch die Verfassung der Republik Slowenien (Artikel 71, 72 und 73) sowie durch das Gesetz zum Schutz der Umwelt, das Gesetz zum Schutz der Natur, durch das Wasserschutzgesetz, das Land- und Forstwirtschaftsgesetz und die Alpenkonvention mit ihren Protokollen.
Seit die UNESCO die Julischen Alpen zum Biosphärenreservat erklärt hat, stammen die neuesten Richtlinien für den Schutz des Parks aus der Sevilla-Strategie für Biosphärenreservate.
GUIDE TO TRIGLAV NATIONAL PARK 1.5. - 31.10. 2012
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Ein Fotomosaik des Nationalparks Triglav vom Flickr Photoportal.